Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
der Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
im Bereich Zulassungsangelegenheiten des Fachbereichs
Bürgerangelegenheiten der Stadt Delmenhorst
Für die Zulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung von
Fahrzeugen zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr sowie zur Einleitung von
Verwaltungsakten bei Versicherungsanzeigen, technischen Mängeln (z. B.
Überschreitung der HU-Frist), Steuer- und Gebührenrückständen und
Verkaufsanzeigen werden personenbezogene Daten erhoben bzw. verarbeitet.
Die DS-GVO als auch insbesondere die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), das
Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) und die
Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) enthalten Vorschriften
zur Datenverarbeitung und zu Rechten und Pflichten von Betroffenen.
1. Ansprechpartner für die Datenverarbeitung und den Datenschutz
Gesamtverantwortlicher:
Stadt Delmenhorst
Oberbürgermeister Herr Axel Jahnz
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst
Tel.: 04221 – 99 11 91
E-Mail: oberbuergermeister@delmenhorst.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Stadt Delmenhorst
Behördlicher Datenschutzbeauftragter Herr Sebastian Zwiener
Schulstraße 5
27749 Delmenhorst
Tel.: 04221 – 99 11 88
E-Mail: datenschutz@delmenhorst.de
2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Um Zulassungen jeglicher Art durchführen zu können, werden die
personenbezogenen Daten, die Fahrzeugdaten, die Daten der von Ihnen
ausgewählten Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Bankverbindung für das
Hauptzollamt benötigt.
Bei Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs von neuen Kraftfahrzeugen
im Sinne des §1b Abs. 2 und 3 des Umsatzsteuergesetzes werden der Name
und die Anschrift des Antragstellers, der Name des zuständigen Finanzamtes
sowie Name und Anschrift des Lieferers benötigt.
Bei Gewerbetreibenden ist die Art des Gewerbes (Wirtschaftszweig)
anzugeben. Sollen Fahrzeuge z. B. aus steuerlichen Gründen auf
minderjährige Personen zugelassen werden, werden zusätzlich Name,
Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter benötigt.
Ist für eine Zulassung ein Empfangsbevollmächtigter erforderlich, sind der
Vorname, Name und die Anschrift derjenigen Person anzugeben.
Außerdem besteht eine Übermittlungspflicht gegenüber dem Kraftfahrt-
Bundesamt (KBA), dem jeweiligen zuständigen Hauptzollamt, den Kfz-
Haftpflichtversicherungen und den Zulassungsbehörden untereinander.
Weiterhin besteht eine Auskunftspflicht gegenüber den genannten
Einrichtungen/Behörden, der Polizei, dem Sozialamt und berechtigten Dritten.
Rechtsgrundlagen:
Artikel 6 Abs. 1c DS-GVO
§§ 6, 23 – 25, 31 – 33, 35, 36, 46 FZV
§§ 31 – 35 und 47 StVG
§§ 13 und 14 KraftStG
§§ 3 und 5 KraftStDV
§ 7 Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
3. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
Folgende personenbezogene Daten werden verarbeitet:
- Familienname, Geburtsname, Vorname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Geschlecht
- Anschrift
- Ordens- oder Künstlername
- Name, Vorname und Anschrift gesetzlicher Vertreter bei minderjährigen
Haltern
- Name, Vorname und Anschrift eines Empfangsbevollmächtigten
- Name, Vorname und Anschrift des Erwerbers eines Fahrzeugs
- Name und Anschrift des Lieferers eines Fahrzeugs bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb
Für die Durchführung einer Zulassung sind weitere Nachweise/Angaben
erforderlich:
- IBAN zur Weiterleitung an das zuständige Hauptzollamt (SEPA-Lastschriftmandat)
- Fahrzeugdaten
- Daten zur Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der
personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das das zentrale Fahrzeugregister führt
- Hauptzollamt als zuständige Stelle zum Einzug der Kfz-Steuer
- Gesamtverband der Versicherer (GDV-DL) als zentrale Stelle für die
Versicherungsdaten
- andere Zulassungsbehörden
5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung von Daten an ein Drittland statt.
6. Speicherdauer der personenbezogenen Daten
Die gespeicherten Daten werden frühestens 1 Jahr nach Beendigung der
Zulassung (Wegfall des Verarbeitungszweckes) durch Außerbetriebsetzung
oder Umschreibung auf einen anderen Halter gelöscht (Eingang der KBAAblagenachricht).
In Diebstahlsfällen (Fahrzeug, Kennzeichen,
Zulassungsbescheinigung Teil II) beträgt die Speicherdauer längstens 10
Jahre; gebührenpflichtige Bescheide werden gemäß Kommunalhaushalts- und
Kassenverordnung bis zu 10 Jahre gespeichert (jeweils unabhängig von den
anderen Fristen).
Rechtsgrundlagen:
§ 45 FZV
§ 44 StVG
7. Betroffenenrechte
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Artikel 20 DS-GVO steht Ihnen hier
nicht zu, da die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. Artikel
20 Abs. 3 DS-GVO für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die
im öffentlichen Interesse liegt bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.
Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche
personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden.
Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DS-GVO
Sollten die Sie betreffenden Daten nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig
sein, haben Sie das Recht, Berichtigung und Vervollständigung Ihrer Daten
zu verlangen. Das befreit Sie natürlich nicht von Ihren Pflichten gem. § 13
FZV.
Recht auf Löschung, Artikel 17 DS-GVO
Sie können eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn
eine Verarbeitung aus den in dieser Vorschrift genannten Gründen unzulässig
ist. Eine Löschung kann jedoch nicht verlangt werden, sofern die
Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Pflichten gem. Artikel 17 Abs. 3 DSGVO
erforderlich ist (z. B. weil das Fahrzeug noch zugelassen ist oder die
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen noch laufen).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DS-GVO
Unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen können Sie die
Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) verlangen und z. B. eine
Löschung Ihrer Daten verhindern, weil Sie diese zur Geltendmachung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DS-GVO
Sie haben ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten.
Jedoch kann dem nicht nachgekommen werden, wenn an der weiteren
Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine
Rechtsvorschrift die weitere Verarbeitung vorschreibt (z. B. wenn das
betreffende Fahrzeug noch zugelassen ist oder ein Fahrzeug zugelassen
werden soll).
Recht auf Beschwerde, Artikel 77 DS-GVO
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden
personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, haben Sie das Recht
auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Tel.: 0511 – 120 4500
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
8. Information bezüglich der Bereitstellung der personenbezogenen
Daten
Sämtliche von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten sind
erforderlich, um die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben durchzuführen. In
jedem dieser Fälle beruht die Verarbeitung dieser Daten auf den gesetzlichen
Vorschriften.
Die Nichtbereitstellung der erforderlichen Daten zieht im Regelfall eine
Nichtgewährung der gesetzlichen Leistung nach sich