Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben

der Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

im Bereich Zulassungsangelegenheiten des Fachbereichs

Bürgerangelegenheiten der Stadt Delmenhorst

 

Für die Zulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung von

Fahrzeugen zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr sowie zur Einleitung von

Verwaltungsakten bei Versicherungsanzeigen, technischen Mängeln (z. B.

Überschreitung der HU-Frist), Steuer- und Gebührenrückständen und

Verkaufsanzeigen werden personenbezogene Daten erhoben bzw. verarbeitet.

 

Die DS-GVO als auch insbesondere die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), das

Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) und die

Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) enthalten Vorschriften

zur Datenverarbeitung und zu Rechten und Pflichten von Betroffenen.

 

1.    Ansprechpartner für die Datenverarbeitung und den Datenschutz

 

Gesamtverantwortlicher:

 

Stadt Delmenhorst

Oberbürgermeister Herr Axel Jahnz

Rathausplatz 1

27749 Delmenhorst

Tel.: 04221 – 99 11 91

E-Mail: oberbuergermeister@delmenhorst.de

 

Behördlicher Datenschutzbeauftragter:

 

Stadt Delmenhorst

Behördlicher Datenschutzbeauftragter Herr Sebastian Zwiener

Schulstraße 5

27749 Delmenhorst

Tel.: 04221 – 99 11 88

E-Mail: datenschutz@delmenhorst.de

 

 

2.    Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

 

Um Zulassungen jeglicher Art durchführen zu können, werden die

personenbezogenen Daten, die Fahrzeugdaten, die Daten der von Ihnen

ausgewählten Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Bankverbindung für das

Hauptzollamt benötigt.

 

Bei Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs von neuen Kraftfahrzeugen

im Sinne des §1b Abs. 2 und 3 des Umsatzsteuergesetzes werden der Name

und die Anschrift des Antragstellers, der Name des zuständigen Finanzamtes

sowie Name und Anschrift des Lieferers benötigt.

 

Bei Gewerbetreibenden ist die Art des Gewerbes (Wirtschaftszweig)

anzugeben. Sollen Fahrzeuge z. B. aus steuerlichen Gründen auf

minderjährige Personen zugelassen werden, werden zusätzlich Name,

Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter benötigt.

 

Ist für eine Zulassung ein Empfangsbevollmächtigter erforderlich, sind der

Vorname, Name und die Anschrift derjenigen Person anzugeben.

 

Außerdem besteht eine Übermittlungspflicht gegenüber dem Kraftfahrt-

Bundesamt (KBA), dem jeweiligen zuständigen Hauptzollamt, den Kfz-

Haftpflichtversicherungen und den Zulassungsbehörden untereinander.

Weiterhin besteht eine Auskunftspflicht gegenüber den genannten

Einrichtungen/Behörden, der Polizei, dem Sozialamt und berechtigten Dritten.

 

Rechtsgrundlagen:

 

Artikel 6 Abs. 1c DS-GVO

§§ 6, 23 – 25, 31 – 33, 35, 36, 46 FZV

§§ 31 – 35 und 47 StVG

§§ 13 und 14 KraftStG

§§ 3 und 5 KraftStDV

§ 7 Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)

 

3.    Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

 

Folgende personenbezogene Daten werden verarbeitet:

- Familienname, Geburtsname, Vorname

- Geburtsdatum und Geburtsort

- Geschlecht

- Anschrift

- Ordens- oder Künstlername

- Name, Vorname und Anschrift gesetzlicher Vertreter bei minderjährigen

Haltern

- Name, Vorname und Anschrift eines Empfangsbevollmächtigten

- Name, Vorname und Anschrift des Erwerbers eines Fahrzeugs

- Name und Anschrift des Lieferers eines Fahrzeugs bei einem   innergemeinschaftlichen Erwerb

 

Für die Durchführung einer Zulassung sind weitere Nachweise/Angaben

erforderlich:

 

- IBAN zur Weiterleitung an das zuständige Hauptzollamt (SEPA-Lastschriftmandat)

- Fahrzeugdaten

- Daten zur Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)

 

4.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der

personenbezogenen Daten

 

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

 

- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das das zentrale Fahrzeugregister führt

- Hauptzollamt als zuständige Stelle zum Einzug der Kfz-Steuer

- Gesamtverband der Versicherer (GDV-DL) als zentrale Stelle für die

Versicherungsdaten

- andere Zulassungsbehörden

 

5.    Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

 

Es findet keine Übermittlung von Daten an ein Drittland statt.

 

6.    Speicherdauer der personenbezogenen Daten

 

Die gespeicherten Daten werden frühestens 1 Jahr nach Beendigung der

Zulassung (Wegfall des Verarbeitungszweckes) durch Außerbetriebsetzung

oder Umschreibung auf einen anderen Halter gelöscht (Eingang der KBAAblagenachricht).

In Diebstahlsfällen (Fahrzeug, Kennzeichen,

Zulassungsbescheinigung Teil II) beträgt die Speicherdauer längstens 10

Jahre; gebührenpflichtige Bescheide werden gemäß Kommunalhaushalts- und

Kassenverordnung bis zu 10 Jahre gespeichert (jeweils unabhängig von den

anderen Fristen).

 

Rechtsgrundlagen:

 

§ 45 FZV

§ 44 StVG

 

7.    Betroffenenrechte

 

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Artikel 20 DS-GVO steht Ihnen hier

nicht zu, da die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. Artikel

20 Abs. 3 DS-GVO für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die

im öffentlichen Interesse liegt bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

 

Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO

 

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche

personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden.

 

Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DS-GVO

 

Sollten die Sie betreffenden Daten nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig

sein, haben Sie das Recht, Berichtigung und Vervollständigung Ihrer Daten

zu verlangen. Das befreit Sie natürlich nicht von Ihren Pflichten gem. § 13

FZV.

 

Recht auf Löschung, Artikel 17 DS-GVO

 

Sie können eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn

eine Verarbeitung aus den in dieser Vorschrift genannten Gründen unzulässig

ist. Eine Löschung kann jedoch nicht verlangt werden, sofern die

Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Pflichten gem. Artikel 17 Abs. 3 DSGVO

erforderlich ist (z. B. weil das Fahrzeug noch zugelassen ist oder die

gesetzlichen Aufbewahrungsfristen noch laufen).

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DS-GVO

 

Unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen können Sie die

Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) verlangen und z. B. eine

Löschung Ihrer Daten verhindern, weil Sie diese zur Geltendmachung oder

Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.

 

Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DS-GVO

 

Sie haben ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten.

Jedoch kann dem nicht nachgekommen werden, wenn an der weiteren

Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine

Rechtsvorschrift die weitere Verarbeitung vorschreibt (z. B. wenn das

betreffende Fahrzeug noch zugelassen ist oder ein Fahrzeug zugelassen

werden soll).

 

Recht auf Beschwerde, Artikel 77 DS-GVO

 

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden

personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, haben Sie das Recht

auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:

 

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

 

Prinzenstraße 5

30159 Hannover

Tel.: 0511 – 120 4500

E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

 

8.    Information bezüglich der Bereitstellung der personenbezogenen

Daten

 

Sämtliche von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten sind

erforderlich, um die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben durchzuführen. In

jedem dieser Fälle beruht die Verarbeitung dieser Daten auf den gesetzlichen

Vorschriften.

Die Nichtbereitstellung der erforderlichen Daten zieht im Regelfall eine

Nichtgewährung der gesetzlichen Leistung nach sich